Kabel Deutschland muss entsprechend der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV) die analoge Nutzung der Kabelkanäle S04/05 beenden. Diese Maßnahme hat Änderungen im analogen Programmangebot zur Folge: In Abstimmung mit den Rundfunkanstalten der ARD wird in jedem Bundesland die analoge Verbreitung eines öffentlich-rechtlichen Dritten Programms eingestellt. Zusätzlich werden private TV-Programme verlegt, in Kanalteilung ausgestrahlt oder analog abgeschaltet. Die Umsetzung der SchuTSEV erfolgt schrittweise in der Zeit vom 2. August bis spätestens 20. November 2010.
Mehr dazu in der nebenstehenden PDF.
Die neue Belegung entnehmen Sie bitte der unteren Übersicht.
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